Stand: August 2026
Local. More. Clients. | Olaf Geiling (Inhaber)
Scharnhorststr. 7 | 10115 Berlin | Deutschland
E-Mail: service@lokalmehrkunden.com
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Olaf Geiling, handelnd unter der Bezeichnung Local. More. Clients. (LMC), Scharnhorststr. 7, 10115 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „LMC“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von KI-gestützten Kommunikations- und Automatisierungsdienstleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, d. h. natürlichen oder juristischen Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Leistungsangebot ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LMC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) LMC erbringt KI-gestützte Automatisierungsdienstleistungen für gewerbliche Kunden, insbesondere:
(2) Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Auftraggeber gebuchten Paket:
| Leistung | LMC Starter | LMC Profi | LMC Premium |
|---|---|---|---|
| KI-Chat-Assistent | ✓ | ✓ | ✓ |
| KI-Telefonrezeptionist | ✓ | ✓ | ✓ |
| Automatische Terminbuchung | ✓ | ✓ | ✓ |
| Automatische Terminerinnerungen | ✓ | ✓ | ✓ |
| CRM & Kundendatenverwaltung | ✓ | ✓ | ✓ |
| Sprach-Minuten/Monat (Voice AI) | 150 Min. | 300 Min. | 600 Min. |
| WhatsApp-Automatisierung | — | ✓ | ✓ |
| Bewertungsmanagement | — | ✓ | ✓ |
| Branchenspezifische Anpassung | — | ✓ | ✓ |
| Eigene Website (KI-optimiert) | — | ✓ | ✓ |
| Prioritäts-Support | — | — | ✓ |
| Multi-Standort-Rabatt | auf Anfrage | auf Anfrage | ✓ |
(3) LMC ist berechtigt, Drittanbieter (z. B. Technologiepartner für KI-Infrastruktur, Telefonie und Messaging) zur Leistungserbringung einzusetzen.
(4) LMC erbringt seine Leistungen als Dienstleistung (SaaS-Modell). Ein Anspruch auf Übergabe von Quellcodes, Software-Lizenzen oder technischer Infrastruktur besteht nicht.
(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch LMC zustande.
(2) Die Vertragslaufzeit und Einrichtungsgebühr richten sich nach der gewählten Vertragsvariante:
(1) Die monatliche Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Paket:
| Paket | Monatliche Gebühr (netto) |
|---|---|
| LMC Starter | 299,00 € |
| LMC Profi | 499,00 € |
| LMC Premium | 799,00 € |
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Wahl der Variante C – Jahrespartner gilt anstelle der monatlichen Vergütung folgende jährliche Vorauszahlung:
| Paket | Jahresbeitrag (netto) | Effektiver Monatsbeitrag (netto) |
|---|---|---|
| LMC Starter | 2.870,00 € | 239,17 € |
| LMC Profi | 4.790,00 € | 399,17 € |
| LMC Premium | 7.670,00 € | 639,17 € |
Der Jahresbeitrag ist mit Vertragsschluss in einer Summe fällig und berechtigt zur Nutzung des gewählten Pakets für 12 Monate. Eine anteilige Erstattung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
(3) Die Vergütung (Variante A und B) ist jeweils zum Ersten des Kalendermonats im Voraus fällig. Bei Variante C ist der Jahresbeitrag mit Vertragsschluss fällig.
(4) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte (via Stripe). Der Auftraggeber ermächtigt LMC mit Vertragsschluss zum wiederkehrenden Einzug der monatlichen Vergütung.
(5) Bei Rücklastschriften oder gescheiterten Kartenzahlungen trägt der Auftraggeber anfallende Bankgebühren und Bearbeitungskosten in Höhe von pauschal 15,00 € je Vorgang, sofern er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
(6) Nutzungsabhängige Zusatzkosten (insbesondere Überschreitung der Voice-AI-Kontingente gemäß § 9 sowie WhatsApp-Nachrichten gemäß § 8) werden monatlich nachträglich abgerechnet und separat in Rechnung gestellt.
(1) Für die technische Einrichtung, Konfiguration und Inbetriebnahme des gebuchten Pakets fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr an:
(2) Die Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss sofort fällig und wird einmalig abgerechnet.
(3) Bei einem Paket-Upgrade (§ 6) wird keine erneute Einrichtungsgebühr erhoben.
(1) Der Jahresvertrag (Variante C – Jahrespartner) ist ein Festlaufzeitvertrag über 12 Monate. Mit Vertragsabschluss hat der Auftraggeber folgende wirtschaftliche Vorteile erhalten, die als Gegenleistung für die eingegangene Laufzeitbindung zu verstehen sind: vollständiger Verzicht auf die Einrichtungsgebühr (regulärer Wert: 299,00 EUR) sowie 20 Prozent Preisnachlass auf den monatlichen Regelpreis, gültig für alle 12 Vertragsmonate.
(2) Da LMC seine Dienstleistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des Paragraph 14 BGB (B2B) erbringt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(3) Wünscht der Auftraggeber eine vorzeitige Beendigung des Jahresvertrags, ist dies schriftlich (E-Mail genügt) möglich. Der Vertrag endet dann zum nächstmöglichen Monatsende. Bereits geleistete Vorauszahlungen für noch nicht genutzte Monate werden nicht erstattet. Die erhaltenen Preisnachlässe und der Verzicht auf die Einrichtungsgebühr gelten mit Vertragsschluss als vollständig gewährt und werden nicht rückwirkend in Rechnung gestellt.
(4) Ausnahme: Sollte LMC nachweislich und dauerhaft – mindestens 30 Tage trotz schriftlicher Abmahnung – gegen seine Kernleistungspflichten verstoßen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall wird der anteilige Restbetrag der noch nicht genutzten Monate erstattet.
(1) Der Auftraggeber kann jederzeit auf ein höheres Paket (Upgrade) wechseln. Das Upgrade wird innerhalb von 5 Werktagen umgesetzt.
(2) Ein Upgrade verlängert die ursprüngliche Mindestlaufzeit nicht und löst keine neue Einrichtungsgebühr aus.
(3) Ein Downgrade (Wechsel auf ein niedrigeres Paket) ist frühestens nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit möglich.
(1) Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug — gleich aus welchem Grund, einschließlich Rücklastschriften, Kartenablehnungen oder Kontosperrungen — ist LMC berechtigt, sämtliche Leistungen mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Mahnung vollständig einzustellen (sofortiger Leistungsstopp).
(2) Der sofortige Leistungsstopp umfasst insbesondere:
(3) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung für Zeiträume, in denen der Leistungsstopp aufgrund seines Zahlungsverzuges wirksam war.
(4) Die Leistungen werden erst nach vollständigem Ausgleich aller ausstehenden Beträge — einschließlich etwaiger Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) und Bearbeitungsgebühren — wieder aufgenommen.
(5) Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als 30 Tagen ist LMC berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, ohne dass hierdurch Ansprüche auf Erstattung bereits geleisteter Vergütungen entstehen.
(6) Für Variante C – Jahrespartner gilt ergänzend: Eine vorzeitige ordentliche Kündigung des Jahresvertrags ist unter den in § 5a geregelten Bedingungen möglich. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich der Vertrag monatlich und ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
(1) Die WhatsApp-Automatisierung ist ausschließlich in den Paketen LMC Profi und LMC Premium enthalten und setzt voraus, dass der Auftraggeber über ein verifiziertes Meta Business-Konto und eine für die WhatsApp Business API freigeschaltete Rufnummer verfügt. LMC unterstützt den Auftraggeber bei der technischen Einrichtung im Rahmen des Onboardings.
(2) Enthaltene Leistungen (Utility & Service): Im Paketpreis enthalten sind automatisierte Terminbestätigungen, Terminerinnerungen und Servicenachrichten (Utility-Nachrichten gemäß Meta-Klassifikation) sowie die Beantwortung von Kundenanfragen innerhalb des 24-Stunden-Service-Fensters (Service-Nachrichten), bis zu einem Volumen von 500 Nachrichten pro Monat (Fair-Use-Grenze).
(3) Nicht enthaltene Leistungen (Marketing-Broadcasts): Werbenachrichten, Massen-Sendungen und Marketing-Broadcasts über WhatsApp sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Leistungspakets. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das eingerichtete WhatsApp-System für solche Zwecke zu nutzen, ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit LMC.
(4) Nutzungskosten über der Fair-Use-Grenze: Übersteigt der monatliche Nachrichtenversand die in Abs. 2 genannte Grenze von 500 Nachrichten, werden Mehrmengen-Nachrichten zu den jeweils gültigen Tarifen der Messaging-Infrastruktur zzgl. eines Verwaltungsaufschlags von 20 % monatlich nachträglich abgerechnet und separat in Rechnung gestellt. Die aktuellen Basispreise sind von den Tarifen des Infrastruktur-Anbieters (Meta Platforms Ireland Ltd.) abhängig und können variieren.
(5) LMC übernimmt keine Haftung für Kosten, die durch eigenständige, nicht vertraglich vereinbarte Nutzung des WhatsApp Business API-Kontos durch den Auftraggeber entstehen.
(6) Monatliche Grundgebühren der Messaging-Infrastruktur (derzeit $10 je Sub-Account) sind im Paketpreis enthalten.
(1) Im monatlichen Paketpreis sind folgende Sprach-Minuten für den KI-Telefonrezeptionisten enthalten:
| Paket | Inklusiv-Minuten/Monat |
|---|---|
| LMC Starter | 150 Minuten |
| LMC Profi | 300 Minuten |
| LMC Premium | 600 Minuten |
(2) Für jede Minute, die das monatliche Kontingent übersteigt, wird eine Überschreitungsgebühr erhoben:
(3) Nicht verbrauchte Inklusiv-Minuten verfallen am Monatsende und werden nicht in den Folgemonat übertragen.
(4) LMC informiert den Auftraggeber, wenn 80 % des monatlichen Kontingents erreicht sind. Bei Erreichen von 100 % wird der KI-Telefonrezeptionist bis zum Beginn des Folgemonats deaktiviert oder — nach Abstimmung mit dem Auftraggeber — auf Kosten des Auftraggebers gemäß Abs. 2 weiterbetrieben.
(1) Jeder Standort eines Unternehmens (Filiale, Niederlassung, eigenständiger Betrieb) erfordert einen separaten Vertrag und ein separates Leistungspaket.
(2) Bei Buchung mehrerer Standorte durch denselben Auftraggeber gewährt LMC folgende Rabatte auf die monatliche Vergütung:
(3) Rabatte werden erst nach vollständiger Inbetriebnahme des jeweils vorherigen Standorts gewährt.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, LMC alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen (insbesondere: Unternehmensinfos, Öffnungszeiten, Kalender-Zugang, WhatsApp Business-Konto).
(2) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Kommunikation (insbesondere WhatsApp-Nachrichten, E-Mails) verantwortlich und stellt sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen der Empfänger vorliegen.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, das bereitgestellte System ausschließlich für rechtskonforme gewerbliche Zwecke zu nutzen.
(1) Folgende Leistungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil der LMC-Servicepakete, sofern nicht gesondert vereinbart:
(1) LMC verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden des Auftraggebers ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers. Ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO wird als separates Dokument geschlossen.
(2) Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung seiner Kunden verantwortlich.
(3) LMC setzt technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO ein, um den Schutz der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.
(1) LMC haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Im Übrigen ist die Haftung von LMC auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt. LMC haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze oder mittelbare Schäden des Auftraggebers.
(3) LMC übernimmt keine Garantie dafür, dass der KI-Telefonrezeptionist oder der KI-Chat-Assistent jeden eingehenden Kontakt korrekt bearbeitet oder jeden Termin fehlerfrei bucht. Die Systeme arbeiten auf Basis von KI-Technologie, die technisch bedingt fehlerbehaftet sein kann.
(4) Die Haftung von LMC ist — soweit gesetzlich zulässig — auf den Betrag begrenzt, den der Auftraggeber in den letzten drei Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an LMC gezahlt hat.
(1) Die ordentliche Kündigung richtet sich nach den Laufzeitregelungen in § 3.
(2) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für LMC liegt insbesondere vor bei:
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).
(4) Nach Vertragsende werden alle Kundendaten des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen aus den LMC-Systemen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei dauerhaft geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder es werden, ohne dass eine der Parteien hierfür verantwortlich ist.
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
(3) LMC ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Der Auftraggeber kann Änderungen schriftlich widersprechen; bei Widerspruch gilt die Kündigung zum nächstmöglichen Termin als erklärt.